Anmeldung

Woher erhalte ich eine Verordnung / Rezept für die Logopädie?

Zunächst wenden Sie sich an Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt.

Das kann Ihr Allgemeinarzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe oder HNO-Arzt sein.

Schildern Sie ihm Ihr Anliegen. Bei erkennbarem Behandlungsbedarf wird er eine Verordnung für Logopädie ausstellen.

Diese bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin mit.

Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern vollständig übernommen.

Bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung plus 10€ Rezeptgebühr zu leisten.

Logopädie ist ein Heilmittel und gehört somit zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Behandlung wird natürlich auch von den privaten Kassen übernommen.

Eine Rücksprache mit Ihrer Kasse kann diesbezüglich aber sinnvoll sein.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 07082 / 414450 in unserer Praxis an.

Wir freuen uns auf Sie.

Befinden wir uns in einer Behandlung, können Sie gerne auf den Anrufbeantworter sprechen. Wir rufen so schnell wie möglich zurück.

Wie lange dauert eine Therapie?

Je nach Störungsbild wird ihre Verordnung von Ihrem Arzt individuell angepasst.

In der Regel werden vorerst 10 Therapieeinheiten verordnet.

Meist findet die Therapie 1-2 mal in der Woche für 45 Minuten statt.

Was geschieht in der ersten Stunde?

Die Kontaktaufnahme zu Kindern findet auf einer einfühlsamen, spielerischen Art statt.

In Form von Spielen oder Tests werden der Wortschatz, der Satzbau, das Sprachverständnis und die Artikulation diagnostiziert.

Mit den Eltern führen wir ein Erstgespräch durch und besprechen den weiteren Ablauf der Behandlung.

Insgesamt ist die logopädische Behandlung spielerisch aufgebaut und den Kindern bereitet es Freude mit uns zu Lernen.

Interdisziplinäres Arbeiten

Wir bieten Eltern- und Angehörigen Beratung an, und arbeiten mit Ärzten und

angrenzenden Therapeuten zusammen.

Hausbesuche

Gerne übernehmen wir Hausbesuche.

Voraussetzung ist die Verordnung eines Hausbesuchs durch ihren Arzt oder Ärztin.

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